© Corinna Berndt

Heilpraktiker für Psychotherapie

Die Prüfung

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ist in Deutschland Voraussetzung, um psychotherapeutisch arbeiten zu dürfen, ohne einen ent- sprechenden Hochschulabschluss (Medizin, Psychologie) zu besitzen. Die Erteilung der Heilerlaubnis ist durch eine staatliche Prüfung geregelt, die aus zwei Teilen besteht:


1. Die schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung umfasst 28 Multiple Choice Fragen, von denen mindestens 75% richtig beantwortet werden müssen. Für die Beantwortung der Fragen stehen 55 Minuten zur Verfügung. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung für die mündliche Prüfung.

2. Die mündliche Prüfung


In der mündlichen Prüfung steht neben fachlichem Wissen die persönliche Eignung des Anwärters im Mittelpunkt. (z.B. Ein- schätzung der eigenen Fähigkeiten und Grenzen, Verantwor- tungsbewusstsein, Erkennen von Notfällen und Gefahren, Krisen- management). Die Prüfung dauert in der Regel etwa 45 Minuten. Nährere Informationen zur Prüfung:


Informationen des niedersächsischen Landesamtes


Infos zur Ausbildung


Die Ausbildung


Inhalte und Kursaufbau


Teilnehmerstimmen


Das Lernskript


Infos zur Prüfung


Prüfungsvoraussetzungen


Prüfungsinhalte


Beispielprüfung